Lebensweis(s)e

Pure Lebensfreude

Für viele Menschen gehört ein kühles Bier genauso fest zu den warmen Jahreszeiten wie Grillen, Schwimmbadbesuche oder Picknick-Decken - oder eben der Besuch im lauschigen Biergarten. Dabei war der Genuß des goldenen Gerstensafts zwischen Juni und September bis vor gar nicht langer Zeit alles andere als selbstverständlich.

Noch weit ins 19. Jahrhundert hinein wurden in Deutschland vor allem untergärige Biere (wie Helles oder Pilsener) getrunken - und die brauchen für den Gärprozess und die langfristige Lagerung vergleichsweise kühle Temperaturen. Vor der Entwicklung technischer Kühlverfahren wurden diese Biere deshalb vor allem in den kühlen Jahreszeiten gebraut. Die einzige Möglichkeit, diese relativ empfindlichen Brauerzeugnisse dann auch über den Sommer zu bringen, blieben für lange Zeit tiefe (und damit sehr kühle) Bierkeller.

Erstmals wurden diese natürlichen Kühlkammern wohl in München angelegt, und zwar in den Flussterassen der Isar, die durch das kalte Wasser aus den Voralpen zusätzlich gekühlt wurden. Um die Temperaturen weiter zu senken, wurden rund um die Keller Kies aufgeschüttet und Kastanien angepflanzt, die Schatten spenden sollten. Einige dieser ursprünglichen Bierkeller sind bis heute in München erhalten geblieben, etwa in den Stadtbereichen Haidhausen und Schwanthaler Höhe.

Um die "Kühlkette" nicht zu unterbrechen, wurde den Keller-Brauereien schließlich erlaubt, ihre Erzeugnisse in den Sommermonaten direkt vor Ort anzubieten. Dazu wurden einfach Bänke und Tische unter den Kellerkastanien platziert - die Geburtsstunde des Biergartens - und ein durchschlagender Erfolg bei den Münchner Stadtbewohnern.

 

Anders - und doch vertraut: Biergarten-Ansicht von Max Liebermann aus dem Jahr 1884
(Neue Pinakothek der Moderne / München)

Aber wo Erfolg ist, sind auch die Neider nicht weit. Viele der kleinen Brauerein in der bayrischen Residenzstadt konnten sich die Einrichtung von Kühlkellern schlicht nicht leisten - ein harter Wettbewerbsnachteil! König Maximilian I. fand schließlich ein salomonisches Urteil für das Dilemma. In einem Erlass von 1812 ließ er festlegen, dass in den neuen Biergärten des Isarkreises zwar sehr wohl Bier ausgeschenkt werden dürfe - allerdings keine anderen Getränke. Auch der Verkauf von Speisen (abgesehen von einfachem Brot) wurde ausdrücklich untersagt. So sollte ein gastronomisches Monopol der Großbrauereien verhindert werden.

Und das ist auch der Grund, warum in vielen Biergärten das Mitbringen eigener Speisen bis heute erlaubt ist.

Bei obergärigem Bier, wie den Weissbier-Spezialitäten von Schneider Weisse, braucht es übrigens bei traditionellen Brauverfahren keine besonders niedrigen Temperaturen. Aber eine so schöne Erfindung wie den Biergarten haben auch wir gern übernommen.

Deshalb verfügen auch unsere Bräuhäuser selbstverständlich über Plätze an der Sonne...

Unsere Empfehlung

Wenn es um Tradition geht, empfehlen wir natürlich ein echtes Original zum Auftakt der Biergarten-Saison:

Tap7 Mein Original

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